AGB
§ 1
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Apartment/ die Apartments bestellt und von Livingloft Apartments bestätigt wurde(n).
§ 2
a) Der Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
§ 3
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Livingloft Apartments behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Ferienwohnungen anderweitig zu vermieten.
§ 4
Reservierte Apartments stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
§ 5
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments. Sollten vereinbarte Apartments, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so sind die Livingloft Apartments verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§ 6
Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Appartements werden bis zu 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert, bis zu 2 Tagen vor Anreise werden 80% der Gesamtkosten berechnet, außer es besteht die Möglichkeit der weiter Vermietung. Bei Nichtanreise oder späterer Stornierung oder vorzeitiger Abreise werden 100 % der vereinbarten Leistung berechnet. Storniert der Mieter sein Apartment fristgerecht, so wird der Vermieter ihm einen ggf. gezahlten Mietzins innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurück erstatten.
§ 7
Direkt bei der Buchung ist eine Anzahlung von 100 Prozent des gesamten Mietpreises sofort fällig. Die Restzahlung inklusive aller vorab gebuchten Leistungen (Zusatzleistungen) werden am Anreisetag fällig. Individuelle Kosten, die erst nach Anreise entstehen, werden nach Abreise fällig. Bei Kreditkartenzahlung werden alle Zahlungen automatisch abgebucht. Die Zustellung der Rechnung erfolgt ebenfalls automatisch.
§ 8
Die Living Loft Apartments hat das Recht Ihre Kreditkarte vor Anreise zu autorisieren. Kreditkarten (Visa, Mastercard, Paypal) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen. Eine Überweisung vor Anreise ist ebenfalls möglich, sowie eine Barzahlung vor Ort jedoch nur nach Absprache.
§ 9
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich Living Loft Apartments das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
§ 10
Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 11
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
§ 12
Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
§13
Durch die Livingloft Apartments zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§14
Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter der Apartments, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann Livingloft Apartments nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.